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Versicherungsrecht

Krankheit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit – was nun?

Es gibt diverse Gründe, warum jemand nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Dies kann beispiels-weise aufgrund einer Krankheit, eines Unfalles, des Alters oder auch des Verlusts einer Arbeitsstelle geschehen. Für diese Fälle gibt es im schweizerischen Rechtssystem ver-schiedenen Versicherungen, welche unter bestimmten Voraussetzungen leistungspflich-tig werden.

Ein Leistungsanspruch besteht gegenüber staatlichen Sozialversicherungen, wie Invali-denversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Alters- und Hinterlassenen-versicherung, berufliche Vorsorge, Arbeitslosenversicherung und Ergänzungsleistungen. Die staatlichen Leistungen können durch Privatversicherungen ergänzt werden, z.B. Kranken- und Unfalltaggeldversicherungen, Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeits-versicherungen.

Neben den erwähnten Personenversicherungen zum Schutz des Lebensunterhaltes be-stehen auch Sach- und Schadensversicherungen. Hierzu gehören unter anderem Motor-fahrzeugversicherungen, Hausratsversicherungen, Gebäudeversicherungen, Tierhalter-versicherungen, etc.

Mit Blick auf die rechtliche Komplexität – insbesondere auch bei der Koordination der verschiedenen Versicherungsleistungen – ist eine professionelle rechtliche Unterstützung sehr zu empfehlen. Gerne bin ich bereit, Sie zu beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu vertreten.

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