Haftpflichtrecht
Wo gehobelt wird, fliegen die Späne
In sämtlichen Lebensbereichen können Sach- und Personenschäden sowie auch Vermögensschäden entstehen. Ansprüche gegenüber Haftpflichtigen haben die geschädigten Drittpersonen. Solche Ansprüche bestehen grundsätzlich aus Schadenersatz- (z.B. Erwerbsausfall, Haushaltsschaden, Heilbehandlungskosten, Fahrtkosten, Sachschäden) und Genugtuungsforderungen (Schmerzensgeld). Besondere Fragen stellen sich im Bereich von reinen Vermögensschäden.
Da Haftpflichtforderungen für den Schadensverursacher finanziell untragbare Summen erreichen können, sollten diese Risiken an eine Versicherung ausgelagert werden.
Im Gebiet des Haftpflichtrechtes biete ich insbesondere Unterstützung in den Bereichen Motorfahrzeughaftpflicht, Produktehaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Privathaftpflicht, Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht an. Meine als Rechtsvertreter ist dabei nicht nur die Auseinandersetzung mit den involvierten Parteien und deren Haftpflichtversicherungen, sondern auch die Vertretung in einem allfälligen Strafverfahren.
Gerne beantworte ich alle Ihre haftpflichtrechtlichen Fragen und unterstütze Sie auch in der Schadensabwicklung sowie in anstehenden Gerichtsverfahren.